Kreis Warendorf. „Was macht, was ist der LWL?“ Um diese Fragen beantwortet zu bekommen, machte sich der Vorstand der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus, verstärkt um Ehepartner, Freunde und Bekannte, auf den Weg nach Münster. Hier erhielten die Besucher nicht nur einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Landschaftsverbandes, insbesondere des Maßregelvollzugs, sondern lernten eines der wichtigsten Gebäude kennen, für die der LWL zuständig ist: den Erbdrostenhof.
Arbeitsgemeinschaften
Die Gruppe erhielt die seltene Gelegenheit, dieses herausragende Gebäude des westfälischen Barocks im Rahmen einer Führung auch von innen zu besichtigen. Die im Zweiten Weltkrieg zerstörten Fresken sind zwar nur zum Teil wieder hergestellt worden, doch zumindest ein Treppenaufgang und der Festsaal erstrahlen wieder im ursprünglichen barocken Glanz. Ein Besuch der nahe gelegenen Clemenskirche, ebenfalls ein Barockbau, schloss diesen Programmpunkt ab.
Zuvor aber wurden die Besucher im Landeshaus ausführlich über die Aufgaben des Landschaftsverbandes informiert, der mit seinen rund 13 000 Beschäftigten immerhin für halb Nordrhein-Westfalen zuständig ist, nämlich die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Der LWL versteht sich als Dienstleister, hat seine Aufgaben in den Bereichen Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend/Schule und Kultur, ist zuständig für 35 Förderschulen, 20 Krankenhäusern und 17 Museen.
Seine Mitglieder sind die Kreise sowie die kreisfreien Städte, die per Umlage jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an den LWL zahlen. Für den Kreis Warendorf durchaus eine positive Rechnung, berichtete seinen Besuchern Carsten Koch, für die SPD Mitglied der Landschaftsversammlung. Denn 47,5 Millionen Euro werden jährlich vom Kreis gezahlt, doch fließen jährlich 62, 5 Millionen in den Kreis zurück.
Anschließend informierte Tilmann Holweg ausführlich über das Thema Maßregelvollzug. Er ist zuständig für die forensischen Kliniken im Gebiet des Landschaftsverbandes. In ihnen sind die Menschen untergebracht, die aufgrund einer Erkrankung oder Sucht eine schwerwiegende Straftat begangen haben. Sie werden therapiert, damit sie möglichst wieder ein eigenständiges Leben führen können. Doch ist das bei vielen unmöglich, bekannte Tilmann Holweg, und so bleiben sie ein Leben lang in den forensischen Kliniken. Zudem hätten sich in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Vorschriften verschärft, sodass Entlassungen immer schwieriger würden.
Nach dieser „schwer verdaulichen Kost“ folgten in Münster die beiden Besichtigungen, dann ein Spaziergang zum Aasee. Mit dem Bus-Schiff ging es hier bis zum Mühlenhof, durch den die Gruppe nach einem Kaffeetrinken sach- und fachkundig geführt wurde.
